Registrierung SIM-Karte

Seit 1.1.2019 gilt eine generelle Registrierungspflicht für SIM-Wertkarten (sogenannte Pre-Paid-Karten).

Das bedeutet für Sie, dass eine bereits bestehende SIM-Wertkarte im Zusammenhang mit Ihrer Alarmanlage nachträglich registriert werden muss. Geschieht dies nicht, wird die SIM-Karte nach dem 31.8.2019 automatisch gesperrt. Seitens Gesetzgeber wurde eine Nachfrist bis zur 1. Aufladung nach dem 1.9.2019 eingeräumt.

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen aber, die Registrierung schon vor dem 1.9.2019 durchzuführen.

Am einfachsten geht dies auf der Seite https://www.wertkartenregistrierung.at/de

Die Registrierungspflicht macht es uns zukünftig unmöglich eine SIM-Karte für die Installation des Alarmsystems zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet für Sie

  • Die SIM-Karte muss von Ihnen beigestellt werden und
  • die SIM-Karte muss spätestens 2 Werktage vor dem Installationstermin durch Sie gekauft und registriert werden. Verzögerungen und Stehzeiten/neuerliche Anreisen verursachen Zusatzaufwände die wir in Rechnung stellen müssen